Die Freiheit der Wissenschaft ist im Grundgesetz verankert. Forscherinnen und Forscher sehen sich jedoch zunehmend mit Fragestellungen konfrontiert, bei denen die Wissenschaftsfreiheit mit anderen Grundrechten, wie zum Beispiel dem Schutz von persönlichen Daten, in Konflikt geraten kann. In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Abwägungsprozesses in der Forschung selbst. Wichtige Impulse für diesen Abwägungsprozess könnten in einer „Ethik-Klausel“ in den Grundordnungen von Universitäten und Forschungseinrichtungen verankert werden, sagt Prof. Wolfgang Marquardt, Vorstandsvorsitzender des Forschungszentrums Jülich, und regt eine Weiterentwicklung der verbreiteten „Zivilklausel“ an.

In diesem Gastbeitrag fasst Prof. Wolfgang Marquardt seine Rede „Zivilklausel versus Wissenschaftsfreiheit“ zusammen, die er am 10. November an der Universität Siegen gehalten hat. 

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